Bike Leasing

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Der moderne Dienstwagen - das Dienstrad


Steuerliche Vorteile: Das Dienstrad ist dem Dienstwagen steuerlich gleichgesetzt. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E- Bike zur Verfügung. Das Fahrrad wird mit 1 Prozent des Brutto Listenpreises versteuert

Änderungen seitens des Gesetzgebers:

  • Per Steuererlass vom 09.01.2020 begünstigen die obersten Finanzbehörden der Länder das Dienstrad nochmals durch eine Viertelung des geldwerten Vorteils rückwirkend ab dem 01.01.2020
  • Alle Diensträder, die dem Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung seit dem 01.01.2019 überlassen worden sind, profitieren von der 1/4 Prozent Regelung. Diese Diensträder werden ab dem 01.01.2020 nur noch mit 0,25 Prozent des geldwerten Vorteils versteuert. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2031.
Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Weitere Vorteile des Dienstrads

  • Lohnumwandlung: Zahlen Sie die monatlichen Leasingraten bequem und einfach durch die sog Lohnumwandlung. So sparen Sie zusätzlich Steuern und Sozialabgaben.
  • Zur privaten Nutzung: Sie können Ihr Dienstrad frei und uneingeschränkt privat nutzen.

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